Verleiherliste
Voraussetzung für die Förderung ist ein rechtsverbindlicher, unbedingter Verleihvertrag mit einem Verleiher, der innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung mindestens drei programmfüllende Filme eine Woche mit mindestens 15 Kopien im Kino ausgewertet hat. Der DFFF führt eine Liste von Verleihern, die diese Kriterien erfüllen.
Bitte beachten Sie bei der Ausfertigung der Verträge, dass
die Theaterrechte in Deutschland nicht an Dritte sublizenziert werden dürfen
die Sperrfristen gemäß FFG eingehalten werden
die Mindestkopienanzahl laut § 9 der Richtlinie garantiert wird
Antrag auf Aufnahme auf die Verleiherliste
Sollten Sie die Voraussetzung für die Verleiherliste erfüllen und noch nicht auf der Liste geführt werden, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular aus und senden Sie es im Original an Frau Ulrike Stockhausen.
Wir werden Ihre Angaben prüfen und Sie gerne auf die Verleiherliste aufnehmen.