Sperrfristen
Zum Schutz der einzelnen Verwertungsstufen dürfen die geförderten Filme vor Ablauf der Sperrfristen weder im Ausland noch im Fernsehen oder in sonstiger Weise ausgewertet werden. Die Richtlinie des DFFF bezieht sich an dieser Stelle auf § 53 FFG.
Sofern den filmwirtschaftlichen Belangen nichts entgegensteht, kann nach Kinostart rechtzeitig eine Verkürzung der regulären Sperrfristen genehmigt werden.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die regulären Sperrfristen, die Regelverkürzung sowie die Ausnahmeverkürzungen.
Auswertungsstufe | Sperrfrist | Regelverkürzung | Ausnahmeverkürzung |
---|---|---|---|
Bilddträgerauswertung
(DVD/Blu-Ray) |
6 Monate | 5 Monate | 4 Monate |
Video-on-Demand
(entgeltlich) |
6 Monate | 5 Monate | 4 Monate |
Bezahlfernsehen (Pay-TV) |
12 Monate | 9 Monate | 6 Monate |
Free-TV und unentgeltliche Videoabrufdienste | 18 Monate | 12 Monate | 6 Monate |
Über die Verkürzung der Sperrfristen entscheidet der Vorstand der FFA.
Zusammen mit dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
Ausführliche Begründung des Produzenten
Einverständniserklärungen aller vorgelagerten Rechteinhaber (Verleiher, DVD-/ VOD-Vertrieb, Pay-TV)
Bei Ausstrahlung im Pay-TV/Free-TV ein Schreiben des Senders, das bestätigt, wann der Film ausgestrahlt werden soll
Eine Bestätigung des Verleihers über den erfolgten Kinostart (falls diese dem DFFF nicht bereits vorliegt)
Bitte richten Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag an Frau Jeanette Batz von der FFA (Große Präsidententstr. 9, 10178 Berlin), die Ihnen auch gern für Fragen zur Verfügung steht.