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DFFF II

Nach der aktuellen DFFF-Richtlinie sind im Rahmen des DFFF II Produktionsdienstleister, wie beispielsweise Produktionsstudios oder VFX-Dienstleister, antragsberechtigt, die für einen bei ihnen in Auftrag gegebenen programmfüllenden Film oder auch nur für ein Teilwerk eines solchen Films verantwortlich sind.
Hierbei kann es sich sowohl um Spiel- als auch um Animationsfilme handeln, die in Deutschland im Kino aufgeführt werden sollen und deren Hersteller sich zur Einhaltung der Sperrfristen verpflichten.

Eine Zugangsvoraussetzung dabei ist, dass die Gesamtherstellungskosten des Films mindestens 20 Mio. Euro betragen und die beim Dienstleister in Auftrag gegebenen Deutschen Herstellungskosten bei mindestens 8 Mio. Euro liegen. 
Die Förderung beträgt 25 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten mit einer Kappungsgrenze von 25 Mio. Euro pro Projekt.

Die genauen Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Richtlinie, weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Förderreferent*innen.

Die Känguru-Verschwörung (c) X-Verleih
Komm mit mir in das Cinema - Die Gregors (c) RealFiction
Alle für Ella (c) Weltkino
Die Schule der magischen Tiere 2 (c) Leonine
Tausend Zeilen (c) Warner
Der Nachname (c) Constantin
Igor Levit: No Fear! (c) Piffl Medien
In einem Land, das es nicht mehr gibt (c) Tobis
Die Mucklas… und wie sie zu Pettersson und Findus kamen	(c) Wild Bunch
Rheingold (c) Warner
Einfach mal was Schönes
The Magic Flute - Das Vermächtnis der Zauberflöte (c) Tobis
Wir sind dann wohl die Angehörigen (c) Pandora
Der Räuber Hotzenplotz (c) Studiocanal
The Batman © Warner
Tár © Focus Features LLC
Sonne und Beton © Constantin Film Verleih
Sisi & Ich © Bernd Spauke
Seneca © Filmgalerie 451
Phantastische Tierwesen Dumbledores Geheimnisse © Warner
Music © faktura film_Shellac
Inside © Heretic
Ingeborg Bachmann – Reise in die Wüste © Wolfgang Ennenbach
HOLY SPIDER #3 © AlamodeFilm