DFFF Aktuell
Neue DFFF-Richtlinie in Kraft
Ab sofort gilt für den DFFF I und den DFFF II eine neue Richtlinie. Unter anderem sind darin folgende Neuerungen enthalten:
- Projekte, die sowohl eine kulturelle Filmförderung der BKM als auch eine FFA-Projektfilmförderung erhalten haben, können jetzt beim DFFF I einen 5 % höheren Zuschuss beantragen.
- Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie führten zur Aufnahme von Ausnahmeregelungen für Fälle von höherer Gewalt, insbesondere bei der Pflicht zur Kinoauswertung sowie den Sperrfristen.
- Eine Nachbewilligung pandemiebedingt entstandener Mehrkosten ist nach wie vor möglich.
- Die aktualisierte Selbstverpflichtungserklärung zur Nachhaltigkeit beinhaltet ab sofort die Vorlage einer CO₂-Bilanz. Zusatzkosten für Kinderbetreuung können als zuwendungsfähige Herstellungskosten anerkannt werden.
Die neue Richtlinie gilt für alle Förderanträge, die ab dem 01. Januar 2021 vollständig bei der FFA vorliegen. Eine Zusammenfassung der Richtlinienänderungen finden Sie hier Die vollständige DFFF-Richtlinie ist hier abrufbar.
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Die Gestaltungsrichtlinien des DFFF-Logos
In Presseheften und in anderen Veröffentlichungen, in denen auf die Arbeit des DFFF oder dessen finanzielle Unterstützung hingewiesen wird, kann das Logo des DFFF zur Illustration benutzt werden.
Im Vor- oder Abspann des Films oder in der Werbung über den Film ist die Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu erwähnen.
Soweit andere öffentliche Förderstellen genannt werden, ist der DFFF in gleichwertiger Weise zu nennen.
Das Herunterladen für den privaten Gebrauch ist verboten.
Hier können Sie sich das Logo als EPS- oder JPG-Datei herunterladen.
DFFF-logo_2018.zip
DFFF Logo zum Download
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