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DFFF Aktuell

Neue Richtlinie zum Deutschen Filmförderfonds - Grütters: „Wir stärken Animationsfilme“

Mit einer reduzierten Einstiegsschwelle für Filme mit hohem VFX-Anteil ist am 15. Oktober 2018 die neue Richtlinie zum Deutschen Filmförderfonds (DFFF) in Kraft getreten: Bereits ab zwei Millionen Euro deutscher Herstellungskosten kann künftig eine Förderung beim DFFF II beantragt werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters sieht darin ein „großartiges Signal für die weitere Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland. Mit der neuen Richtlinie haben wir den DFFF an aktuelle Marktentwicklungen angepasst und wollen mit niedrigeren Einstiegsschwellen beim DFFF II insbesondere Dienstleister für digitale Produktionen, wie zum Beispiel VFX-Unternehmen, ansprechen.“

Die Staatsministerin betonte: „Dies ist mir angesichts der galoppierenden Digitalisierung auch in der Filmbranche ein wichtiges Anliegen, zumal wir hier in Deutschland hervorragende Talente haben. Deshalb hat die Bundesregierung die notwendige Senkung der Einstiegsschwellen mit Nachdruck gegenüber der Europäischen Kommission durchgesetzt. Allein für die wirtschaftliche Filmförderung stellen wir insgesamt 135 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.“

Davon entfallen 125 Millionen Euro auf den DFFF. Während sich der DFFF I an Produzenten kleiner und mittlerer Produktionen richtet, zielt der 2017 eingerichtete DFFF II darauf ab, internationale Großproduktionen mit mindestens 20 Millionen Euro Gesamtherstellungskosten nach Deutschland zu ziehen, die hierfür Leistungen deutscher Produktionsdienstleister in Anspruch nehmen. So wurde die deutsch-britische Koproduktion DRAGON-TATTOO - THE GIRL IN THE SPIDER’S WEB, eine Fortsetzung der Millennium-Trilogie von Stieg Larsson, bereits mit rund 8,8 Millionen Euro durch den DFFF II bezuschusst.

Nach der in Kraft getretenen Richtlinie werden künftig auch bei DFFF-II-geförderten Produktionen Auslandsdrehtage unter bestimmten Voraussetzungen als deutsche Herstellungskosten anerkannt. Insgesamt wurden seit Einführung des DFFF im Jahr 2007 bis Ende 2017 1.187 Filme mit 651 Millionen Euro gefördert. Dies zog Folgeinvestitionen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro am Filmstandort Deutschland nach sich.

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Die Gestaltungsrichtlinien des DFFF-Logos

In Presseheften und in anderen Veröffentlichungen, in denen auf die Arbeit des DFFF oder dessen finanzielle Unterstützung hingewiesen wird, kann das Logo des DFFF zur Illustration benutzt werden.

Im Vor- oder Abspann des Films oder in der Werbung über den Film ist die Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu erwähnen.
Soweit andere öffentliche Förderstellen genannt werden, ist der DFFF in gleichwertiger Weise zu nennen.
Das Herunterladen für den privaten Gebrauch ist verboten.

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