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DFFF Aktuell

Neue DFFF-Richtlinie in Kraft

Für die Beantragung von DFFF-Fördermitteln ist ab sofort eine neue Richtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Kraft getreten. Grundsätzliche Änderungen erfolgen durch die zunächst bis Jahresende geltende Neufassung der DFFF-Richtlinie nicht. Insbesondere wird an den bewährten Einstiegsschwellen als Fördervoraussetzung festgehalten. Änderungen ergeben sich u.a. zum Verfahren der Ratenzahlung und hinsichtlich der Frist zur Erstellung der Nullkopie.

Die geänderte Richtlinie ist hier abrufbar. Dort gibt es auch Informationen zum geänderten Verfahren der Antragstellung.  

Zu den wesentlichen Änderungen ab 1. März 2016 gehören:

§ 14 Abs. 7  Nachträgliche Überschreitung der anerkannten deutschen Herstellungskosten
Die nachträgliche Überschreitung der bei Antragstellung angegebenen und anerkannten deutschen Herstellungskosten um bis zu 8% ist nicht mehr möglich. 

§ 17 Abs. 3c  Antrag auf Verlängerung der Nullkopie
Die Frist zur Fertigstellung der Nullkopie kann nur noch ein einziges Mal verlängert werden – wir bitten dies dringend zu beachten, da bei erneuter Fristüberschreitung der Bescheid automatisch erlischt!

§ 18 Abs. 2  Auszahlung der Raten – Nachweis der zeitnahen Verwendung
Falls eine ratenweise Auszahlung gewünscht wird, müssen die Raten jetzt per Formular, das wir Ihnen zur Verfügung stellen, abgerufen werden. Darin muss durch den Produzenten bestätigt werden, dass die ausgezahlten Mittel zeitnah, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 6 Wochen  verwendet werden.

Anlage 1, Ziffer 9 Herstellerhonorar
Das Herstellerhonorar berechnet sich bei internationalen Koproduktionen auf den deutschen Finanzierungsanteil.

Obligatorische Beratungsgespräche
Wenn Sie einen Förderantrag beim DFFF stellen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns kurz über Ihr Projekt zu informieren. Wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu.

Das Team des DFFF steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!

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DFFF Pressearchiv »


Die Gestaltungsrichtlinien des DFFF-Logos

In Presseheften und in anderen Veröffentlichungen, in denen auf die Arbeit des DFFF oder dessen finanzielle Unterstützung hingewiesen wird, kann das Logo des DFFF zur Illustration benutzt werden.

Im Vor- oder Abspann des Films oder in der Werbung über den Film ist die Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu erwähnen.
Soweit andere öffentliche Förderstellen genannt werden, ist der DFFF in gleichwertiger Weise zu nennen.
Das Herunterladen für den privaten Gebrauch ist verboten.

Hier können Sie sich das Logo als EPS- oder JPG-Datei herunterladen.

DFFF-logo_2018.zip

DFFF Logo zum Download
zip, 9,9M, 09/26/18, 2591 downloads

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